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Allgemeines Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule Werdau im Sportpark Rabenberg e.V. (SW) gelten für die gastronomische Beherbergung und alle sonstigen Leistungen, wie Nutzung aller Sportstätten und Schulungsräume. Das Team vom Sportpark Rabenberg e. V. bittet um Einsicht bei Anreise. |
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Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung oder der rechtsverbindlichen Unterzeichung des Belegungsvertrages bietet der Gast der Sportschule Werdau einen Beherbergungsvertrag an. |
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An- und Abreise und Nutzung der Einrichtung 3.1.Der Zimmerbezug ist nicht vor 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 09.00 Uhr zu räumen. In Ausnahmefällen sind Verschiebungen, wenn keine Belegung der Zimmer folgt, nach Absprache möglich. Bei Räumung der Zimmer nach 14.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen, es sei denn es wurden anderweitige Absprachen getroffen. Die Nutzung der Einrichtung und Verpflegungsleistungen sind am Anreisetag vor 16.00 Uhr und am Abreisetag nach 09.00 Uhr möglich. Eine gesonderte Absprache ist dafür Voraussetzung. Es können Extrakostenentstehen. Priorität bei der Nutzung der Einrichtung werden bis 12.00 Uhr den Abreisenden, ab 12.00 Uhr den Anreisenden eingeräumt. |
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Leistungen, Preise, Haustiere 4.1.Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben im Vertrag.4.2.Der Preis umfasst Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Mehrwertsteuer und die Nutzung der Sportstätten (Ausnahmen siehe Preislisten für zusätzliche Angebote und Ausleihe). 4.3.Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (handelsübliche Abpackungen) ist nicht gestattet. Sollten Lehrgänge / Veranstaltungen / Tagungen / Aufenthalte durch mitgebrachte Speisenund Getränke abgesichert werden, behalten wir uns die Berechnung eines „Stöpselgeldes vor. Dieses beträgt 4,00 € pro Tag und Person. 4.4.Eine Rückvergütung gezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. 4.5.Veranstaltungs- und Seminarräume stehen den Vertragspartnern zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Bei notwendiger längerer Inanspruchnahme ist vorher das Personal der Rezeption zu verständigen. 4.6.Die SW ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Tagungsräume und Sportstätten zu gewährleisten. Sollte die Bereitstellung aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, werden vergleichbare Räumlichkeiten nach vorheriger Rücksprache mit dem Gast bereitgestellt. 4.7.Das Anbringen von Werbe- und Dekorationsmaterial ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung gestattet. 4.8.Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung. Zeitungsanzeigen und die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung der SW. 4.9.Die SW behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn damit die eigenen Interessen beeinträchtigt, der Ruf der SW geschädigt oder der Geschäftsablauf gestört wird. Schadensersatzansprüche des Veranstalters an die SW bestehen in diesem Falle nicht. 4.10.Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung möglich. Für die Endreinigung werden pauschal 15,00 € in Rechnung gestellt. Hunde sind im Vereinsgelände an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vomTierbesitzer selbstständig zu entfernen. |
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Verbindlichkeit von Angeboten |
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Zahlung Für die Reservierung kann vom SR eine Vorauszahlung eines Betrages bis zur Hälfte der Kosten verlangt werden. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem SR für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen (Speisen, Getränke, Telefongebühren). Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig. |
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Rücktritt durch den Gast; Veränderungen durch den Gast 7.1.Sämtliche Rücktritte oder Veränderung der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung müssen schriftlich erfolgen. bis zum 28. Tag vor Anreise : kostenfrei Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner kann die SW vom Vertragspartner auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalisierten Rücktrittskosten. 7.3.Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir die Möglichkeit folgende Personenzahlen bis unmittelbar vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei zu stornieren: |
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Rücktritt durch die Sportschule Werdau im Sportpark Rabenberg e.V. Die SW ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch die Sportschule Werdau nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Sportschule Werdau, so behält sie den Anspruch auf den Vertragspreis. |
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Gastronomiebuchungen für Tagesveranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltung=kostenfreie Stornierung |
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Haftung 10.1.Der Vertragspartner haftet für Verluste, Beschädigungen die der Einrichtung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter sowie durch Teilnehmer der Veranstaltung entstehen. Der Vertragspartner ist für die entsprechende Sicherung zuständig.10.2.Sofern die Vertragspartner Ihre Fahrzeuge im Vereinsgelände der SW abstellen, kommt dadurch keine Verwahrungspflicht zustande. Eine Überwachungspflicht durch die SW entsteht nicht. Die SW haftet nicht für Diebstahl und Schaden am Fahrzeug, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SW. Es sind die gekennzeichneten Parkflächen zu nutzen. Beschafft oder bestellt die SW für den Vertragspartner technische Gegenstände oder sonstige Leistungen von Dritten, handelt er im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. 10.3.Die Beteiligung an Freizeit- und Sportaktivitäten verantwortet der Vertragspartner selbst. Sportgeräte und Freizeitanlagen sollten vorher einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Alle Mängel sind sofort zu melden. 10.4.Die SW ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Eine Preisminderung im Falle defekter Geräte ist nur möglich, wenn deren Nutzung Vertragsbestandteil und ein Abstellen der Mängel durch die SW nicht möglich ist. Für mutwillig verursachte Schäden kommen die Vertragspartner selbst auf. 10.5.Die Nutzung des Freibades erfolgt in Eigenverantwortung. Der Nutzer stellt sicher, dass notwendige Rettungskenntnisse vorhanden sind. Die SW sorgt für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Rettungsmitteln. 10.6.Für das persönliche Eigentum der Vertragspartner übernimmt die SW keine Haftung. 10.7.Die SW haftet nicht für die rechtzeitige Ausführung von Weckaufträgen sowie für die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen. 10.8.Die Sportschule Werdau tritt bei Buchung von Leistungen seiner Partnerunternehmen lediglich als Vermittler (§275 BGB) der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen. |
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Veranstalter Wird eine Leistung des Beherbergungsvertrages von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so wird ausdrücklich in der Bestätigung oder im Belegungsvertrag bzw. im jeweilig gültigen Katalog, Anschreiben, Werbematerialien etc. hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die SW haftet nur im Rahmen ihrer Rolle als Vermittler. |
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Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung der zugesagten Leistungen hat der Gastinnerhalb von 28 Tagen nach Beendigung des Aufenthaltes gegenüber der Sportschule Werdau zu erklären. Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährungsfrist bis zur beidseitigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt. |
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Die „Nichtrauchereinrichtung Sportschule Werdau Sport und Gesundheit bilden eine Einheit. Die große Mehrheit unserer Gäste spricht sich gegen das Rauchen in unserer Einrichtung aus. Sie befinden sich deshalb in einer „Nichtrauchereinrichtung! Für die Raucher ist eine gesonderte Zone eingerichtet. Das Rauchen ist nur dort gestattet. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Geschäftsleitung Gegenmaßnahmen vor. Sollte in den Unterkunftszimmern geraucht werden, stellt die SW eine Sonderreinigung in Rechnung. |
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Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. |
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Abtretung Der Gast darf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte nicht an Dritte abtreten. |
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Allgemeines Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie durch den SR schriftlich bestätigt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Vereinssitz. |
Breitenbrunn, den 01.06.2006 | |
Decker Geschäftsführer |
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