A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

1.

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule Werdau im Sportpark Rabenberg e.V. (SW) gelten für die gastronomische Beherbergung und alle sonstigen Leistungen, wie Nutzung aller Sportstätten und Schulungsräume.
Darüber hinaus gelten alle innerbetrieblichen Vorschriften Hausordnung; Brandschutzordnung; Badeordnung.

Das Team vom Sportpark Rabenberg e. V. bittet um Einsicht bei Anreise.

2.

Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung oder der rechtsverbindlichen Unterzeichung des Belegungsvertrages bietet der Gast der Sportschule Werdau einen Beherbergungsvertrag an.
Dieser kommt entweder mit der Bestätigung oder dem rechtsverbindlichen unterschriebenen Belegungsvertrag durch die Sportschule Werdau zustande. Der Belegungsvertrag muss nach Eingang beim Gast zum aufgeführten Rückmeldedatum an die Sportschule Werdau ausgefüllt zurückgesandt werden. Kann die SW keinen rechtzeitigen Eingang des Belegungsvertrages feststellen, behält sie sich die Zwischenzusage an andere Interessenten vor. Eine Buchung der Leistungen nach Verstreichen des Rückmeldedatums ist nach Rücksprache möglich. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt ist. In jedem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn er mit rechtsgültiger Unterschrift unterzeichnet wurde. Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.

 

 

 

An- und Abreise und Nutzung der Einrichtung

3.1.Der Zimmerbezug ist nicht vor 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 09.00 Uhr zu räumen. In Ausnahmefällen sind Verschiebungen, wenn keine Belegung der Zimmer folgt, nach Absprache möglich. Bei Räumung der Zimmer nach 14.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen, es sei denn es wurden anderweitige Absprachen getroffen. Die Nutzung der Einrichtung und Verpflegungsleistungen sind am Anreisetag vor 16.00 Uhr und am Abreisetag nach 09.00 Uhr möglich. Eine gesonderte Absprache ist dafür Voraussetzung. Es können Extrakostenentstehen. Priorität bei der Nutzung der Einrichtung werden bis 12.00 Uhr den Abreisenden, ab 12.00 Uhr den Anreisenden eingeräumt.
3.2.Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die SW über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklicheine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Vertragspartner muss dann eine andere Unterbringung in Kauf nehmen. 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leistungen, Preise, Haustiere

4.1.Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben im Vertrag.
4.2.Der Preis umfasst Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Mehrwertsteuer und die Nutzung der Sportstätten (Ausnahmen siehe Preislisten für zusätzliche Angebote und Ausleihe).
4.3.Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (handelsübliche Abpackungen) ist nicht gestattet.
Sollten Lehrgänge / Veranstaltungen / Tagungen / Aufenthalte durch mitgebrachte Speisenund Getränke abgesichert werden, behalten wir uns die Berechnung eines „Stöpselgeldes vor. Dieses beträgt 4,00 € pro Tag und Person.
4.4.Eine Rückvergütung gezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
4.5.Veranstaltungs- und Seminarräume stehen den Vertragspartnern zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Bei notwendiger längerer Inanspruchnahme ist vorher das Personal der Rezeption zu verständigen.
4.6.Die SW ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Tagungsräume und Sportstätten zu gewährleisten. Sollte die Bereitstellung aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, werden vergleichbare Räumlichkeiten nach vorheriger Rücksprache mit dem Gast bereitgestellt.
4.7.Das Anbringen von Werbe- und Dekorationsmaterial ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung gestattet.
4.8.Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung. Zeitungsanzeigen und die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung der SW.
4.9.Die SW behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn damit die eigenen Interessen beeinträchtigt, der Ruf der SW geschädigt oder der Geschäftsablauf gestört wird. Schadensersatzansprüche des Veranstalters an die SW bestehen in diesem Falle nicht.
4.10.Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung möglich. Für die Endreinigung werden pauschal 15,00 € in Rechnung gestellt. Hunde sind im Vereinsgelände an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vomTierbesitzer selbstständig zu entfernen.

5.

 

 

   

Verbindlichkeit von Angeboten

5.1.Überschreitet der Zeitraum zwischen Angebotsunterbreitung und Vertragsabschluß 2 Monate, behält sich die SW das Recht vor, begründete Preisänderungen vorzunehmen. Diese werden Ihnen als Preisaktualisierung mitgeteilt.
5.2.Stimmen die Angaben der Vertragspartner zum Lehrgangsinhalt im Vertrag mit der Lehrgangsdurchführung nicht überein, erfolgt eine Gebührenanpassung.
5.3.Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in EURO.

6.

 

 

Zahlung

Für die Reservierung kann vom SR eine Vorauszahlung eines Betrages bis zur Hälfte der Kosten verlangt werden.               

Der Vertragspartner haftet gegenüber dem SR für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen (Speisen, Getränke, Telefongebühren).

Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig.

7.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücktritt durch den Gast; Veränderungen durch den Gast

7.1.Sämtliche Rücktritte oder Veränderung der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung müssen schriftlich erfolgen.
7.2.Rücktrittskosten
Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Sportschule Werdau, die nur schriftlich erfolgen kann. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist die SW berechtigt, einen angemessenen Ausgleich für die tatsächlich getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. 
Die Sportschule Werdau behält sich vor, folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigungen an Stelle der konkreten Berechnung pro Gast in Rechnung zu stellen:

     bis zum 28. Tag vor Anreise : kostenfrei
     vom 27. Tag - 14. Tag vor Anreise: 40% Kosten der gebuchten Übernachtungen
     unter 14 Tage vor Anreise:80% Kosten der gebuchten Übernachtungen
     am Anreisetag (Anreise mit weniger Personen):100% Kosten der gebuchten Übernachtungen und
    ein voller Verpflegungssatz

Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner kann die SW vom Vertragspartner auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalisierten Rücktrittskosten.
Dem Vertragspartner ist es unbenommen der SW einen geringfügigeren Schaden nachzuweisen.

7.3.Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir die Möglichkeit folgende Personenzahlen bis unmittelbar vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei zu stornieren:
     10 - 25 Personen: 1 Person
     26 - 40 Personen: 2 Personen
     41 - 60 Personen: 3 Personen
     ab 61 Personen: 4 Personen

8.

Rücktritt durch die Sportschule Werdau im Sportpark Rabenberg e.V.

Die SW ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch die Sportschule Werdau nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem  Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Sportschule Werdau, so behält sie den Anspruch auf den Vertragspreis.

9.

Gastronomiebuchungen für Tagesveranstaltungen

bis 14 Tage vor Veranstaltung=kostenfreie Stornierung
vom 13. bis 8. Tag vor Veranstaltung=50 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes
vom  7. Tag bis zur Veranstaltung=75 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes

Veränderungen der Personenzahl für die Mahlzeiten am gleichen Tag sind möglich, dürfen jedoch 80 % der vereinbarten Personenzahl nicht unterschreiten.

10.

Haftung

10.1.Der Vertragspartner haftet für Verluste, Beschädigungen die der Einrichtung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter sowie durch Teilnehmer der Veranstaltung entstehen. Der Vertragspartner ist für die entsprechende Sicherung zuständig.
10.2.Sofern die Vertragspartner Ihre Fahrzeuge im Vereinsgelände der SW abstellen, kommt dadurch keine Verwahrungspflicht zustande. Eine Überwachungspflicht durch die SW entsteht nicht. Die SW haftet nicht für Diebstahl und Schaden am Fahrzeug, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SW. Es sind die gekennzeichneten Parkflächen zu nutzen.
Beschafft oder bestellt die SW für den Vertragspartner technische Gegenstände oder sonstige Leistungen von Dritten, handelt er im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners.
10.3.Die Beteiligung an Freizeit- und Sportaktivitäten verantwortet der Vertragspartner selbst. Sportgeräte und Freizeitanlagen sollten vorher einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Alle Mängel sind sofort zu melden.
10.4.Die SW ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Eine Preisminderung im Falle defekter Geräte ist nur möglich, wenn deren Nutzung Vertragsbestandteil und ein Abstellen der Mängel durch die SW nicht möglich ist. Für mutwillig verursachte Schäden kommen die Vertragspartner selbst auf.
10.5.Die Nutzung des Freibades erfolgt in Eigenverantwortung. Der Nutzer stellt sicher, dass notwendige Rettungskenntnisse vorhanden sind. Die SW sorgt für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Rettungsmitteln.
10.6.Für das persönliche Eigentum der Vertragspartner übernimmt die SW keine Haftung.
10.7.Die SW haftet nicht für die rechtzeitige Ausführung von Weckaufträgen sowie für die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen.
10.8.Die Sportschule Werdau tritt bei Buchung von Leistungen seiner Partnerunternehmen lediglich als Vermittler (§275 BGB) der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen.

11.


Veranstalter

Wird eine Leistung des Beherbergungsvertrages von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so wird ausdrücklich in der Bestätigung oder im Belegungsvertrag bzw. im jeweilig gültigen Katalog, Anschreiben, Werbematerialien etc. hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die SW haftet nur im Rahmen ihrer Rolle als Vermittler.

12.


Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung der zugesagten Leistungen hat der Gastinnerhalb von 28 Tagen nach Beendigung des Aufenthaltes gegenüber der Sportschule Werdau zu erklären. Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährungsfrist bis zur beidseitigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt.

13.


Die „Nichtrauchereinrichtung Sportschule Werdau

Sport und Gesundheit bilden eine Einheit. Die große Mehrheit unserer Gäste spricht sich gegen das Rauchen in unserer Einrichtung aus. Sie befinden sich deshalb in einer „Nichtrauchereinrichtung! Für die Raucher ist eine gesonderte Zone eingerichtet. Das Rauchen ist nur dort gestattet. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Geschäftsleitung Gegenmaßnahmen vor. Sollte in den Unterkunftszimmern geraucht werden,  stellt die SW eine Sonderreinigung in Rechnung.

14.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

15.


Abtretung

Der Gast darf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte nicht an Dritte abtreten.

16.


Allgemeines

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie durch den SR schriftlich bestätigt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Vereinssitz.

   
  Breitenbrunn, den 01.06.2006
   
  Decker
Geschäftsführer